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   OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19   

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https://dejure.org/2019,30332
OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19 (https://dejure.org/2019,30332)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.07.2019 - 1 Bs 122/19 (https://dejure.org/2019,30332)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 1 Bs 122/19 (https://dejure.org/2019,30332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 2 EGRL 38/2004, § 36 Abs 2 AufenthG 2004
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Tante eines Unionsbürgers; außergewöhnlichen Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RL 2004/38/EG Art. 3 Abs. 2 ; AufenthG § 36 Abs. 2
    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "außergewöhnlichen Härte" i.S.v. § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG im Lichte von Art. 3 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die drohende Beendigung des Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    (1) Allerdings spricht zunächst Einiges dafür, das Tatbestandsmerkmal der "außergewöhnlichen Härte" i.S.v. § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG im Lichte von Art. 3 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, auf die sich die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde bezieht (Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris), auszulegen.

    In seiner neuen Rechtsprechung formuliert der Europäische Gerichtshof nunmehr aber selbst Kriterien, die in eine aufenthaltsrechtliche Würdigung einzubeziehen sind und die unter bestimmten Voraussetzungen zur Folge haben, dass "grundsätzlich die Gewährung eines Rechts auf Einreise und Aufenthalt (...) als Familienangehöriger eines Unionsbürgers" zu gewähren ist (vgl. EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 71).

    Es kann ferner davon ausgegangen werden, dass zwischen der Antragstellerin und ... eine enge gefühlsmäßige Beziehung (vgl. zu diesem Aspekt: EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 69) besteht, dass ... die Anwesenheit der ihr vertrauten Tante sehr schätzt und dass sie unter ihrer Abwesenheit leiden würde.

    Es ist aber schon nicht davon auszugehen, dass ..., die mit fast 16 Jahren kein kleines Kind mehr ist (vgl. zu diesem Aspekt: EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 69), von der Antragstellerin abhängig ist (vgl. auch hierzu EuGH, a.a.O.).

    Überdies sprechen zahlreiche Umstände dagegen, dass die Antragstellerin und ... "dazu berufen sind, ein tatsächliches Familienleben zu führen" (vgl. EuGH, Urt. v. 26.3.2019, C-129/18 [Kafala], juris Rn. 71).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 2 B 13.16

    Visum zum Familiennachzug für einen Pakistani zu seinem Bruder

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass die nach Art. 3 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie gebotene Bevorzugung sonstiger Familienangehöriger von Unionsbürgern (vgl. EuGH, a.a.O., juris Rn. 61) durch eine richtlinienkonforme Auslegung des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG in Fällen mit Unionsbürgerbezug erreicht wird (hiergegen noch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.11.2016, OVG 2 B 13.16, juris Rn. 35 ff.).

    Ungeachtet der Frage, ob sich aus dieser Richtlinienbestimmung ein Recht unmittelbar ableiten lässt (verneinend OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.11.2016, OVG 2 B 13.16, juris Rn. 26 f.), sind jedenfalls die Voraussetzungen dieses Rechts nicht gegeben.

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie als tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Kindern und Eltern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.10.2010, 1 BvL 14/09, BVerfGE 127, 263, juris Rn. 59, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    Verhindert werden soll nämlich nur eine Situation, in der der Unionsbürger für sich keine andere Wahl sieht, als einem Drittstaatsangehörigen, von dem er rechtlich, wirtschaftlich oder affektiv abhängig ist, bei der Ausreise zu folgen oder sich zu ihm ins Ausland zu begeben und deshalb das Unionsgebiet zu verlassen (vgl. zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 12.7.2018, 1 C 16.17, NVwZ 2019, 486, juris Rn. 34 f., m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    Eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne setzt danach grundsätzlich voraus, "dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann" (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.7.2013, 1 C 15.12, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 11 f.).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    Auch ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Wahl der hierbei heranzuziehenden Kriterien einen großen Ermessensspielraum haben (vgl. EuGH, a.a.O., juris Rn. 63, m.w.N.; s. auch EuGH, Urt. v. 5.9.2012, C-83/11 [Rahman u.a.], juris Rn. 24).
  • OVG Hamburg, 13.06.2019 - 4 Bs 110/19

    Ausreisepflicht eines assoziationsberechtigten Türken: Anwendbarkeit des AufenthG

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2019 - 1 Bs 122/19
    Ein Anwendungsausschluss von § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG mit Blick auf § 11 Abs. 1 FreizügG/EU (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 13.6.2019, 4 Bs 110/19, juris Rn. 15) scheidet deshalb aus.
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